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EW Mels

Installationskontrolle


Installationskontrollen sind für Ihre Sicherheit

Da Sie als Eigentümer einer elektrischen Anlage für die sachgemässe und einwandfreie Installation verantwortlich sind, bitten wir Sie nach einer Neuinstallation im Sinne der Verordnung (NIV 734.27) die Installation überprüfen zu lassen und danach in den festgelegten Kontrollperioden.

Das aktuelle Verzeichnis der berechtigten Firman kann unter https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb.htm eingesehen werden.

Nehmen Sie einfach Kontakt auf.